Seminar

Alles was Recht ist – Steuern, KSK, Rechtsform, Urheberrecht

Termin: 30. 05. 2016 – 31. 05. 2016 | 9:30 - 17:30 Uhr
Veranstaltungsort: WeTeK@Goldpunkthaus
Erich-Weinert-Str. 145, 10409 Berlin

Die Rahmenbedingungen für eine selbständige Tätigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft vermitteln wir euch in diesem Seminar:

  • Die richtige Unternehmensform: Freelancer, GbR oder doch UG?
  • Steuern: Mit oder ohne Umsatzsteuer?
  • Vertragsrecht: Brauche ich einen Vertrag oder habe ich schon einen?
  • Urheberrecht: Wie schütze ich meine Werke und welche Rechte muss ich beachten? (mit Rechtsanwalt Raban von Buttlar)
  • Soziale Absicherung: (Wie) komme ich in die KSK oder wie bleibe ich ggf. drin? Was bringt mir das?

2 Tage , 16 Teilnahmestunden

Dozent*innen: Dietmar Zimmer, Rechtsanwalt Raban von Buttlar, Andreas Kißling (Berater Künstlersozialkasse), Wolfgang Barnick

Anmeldung:

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.

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Teilnahmebedingungen:

Die Veranstaltungen des Programms ARTWert im Creative Service Center werden aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) und des Landes Berlin unterstützt und von der Stiftung Pfefferwerk kofinanziert. Ein Teil unserer Beratungsleistungen und Netzwerkarbeit wird im Rahmen des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur Berlins aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen finanziert.

Voraussetzungen für die Teilnahme an ARTWert-Seminaren, -Werkstätten & -Beratungen:

  • eine professionelle Tätigkeit als Künstler*in
  • ein Wohnsitz in Berlin
  • die fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr für ein Kontingent aus 40 Stunden für Seminare, Werkstätten und Beratung:
    € 20.- für Angehörige der Freien Szene (Bildende- u. Darstellende Kunst, Musik, Literatur)
    € 70.- für Kreative aus den Teilbranchen Design, Film, Presse, Rundfunk
  • die Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Angaben (Das pdf-Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben auf dem Postweg zurückschicken oder abgeben.)
  • die Teilnahme an einer Kompetenzfeststellung im Rahmen der Seminare und Werkstätten
  • die Beteiligung an der Verbleibserfassung nach Abschluss der Teilnahme
  • die Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial im Rahmen der Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit


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