Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin
Die erfolgreiche Realisierung von Kunst- und Kulturvorhaben bedarf der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und einer angemessenen Finanzierung.
Was sind geeignete Themen und Strategien? Welche Bedeutung haben strategische Kooperationen, welche Partner passen zu meinem Vorhaben? Welches Fördererspektrum aus öffentlichen Mitteln, Unternehmensleistungen, Stiftungen etc. gibt es insgesamt, welche Förderer bieten sich für mein Vorhaben an?
Wie gewinne ich diese Förderer und Partner für meine Ideen? Perspektivwechsel: was erwarten Förderer und wie bewerten sie Förderanfragen? Was ist hier sinnvoll für meine eigenen Planungen?
Das Seminar vermittelt fundierte und anwendbare Kenntnisse und Methoden in der Zusammenarbeit mit Finanziers des gesamten Quellenspektrums sowie strategischen Kooperationspartnern wie Bildungseinrichtungen, Medien, nationalen und internationalen Institutionen.
Begleitend zu den Inputs und Fallbeispielen werden die aktuellen Anliegen und Vorhaben der Teilnehmenden miteinbezogen und diskutiert. Das konkrete Vorgehen wie z.B. Recherche, Ansprache und erfolgreiche Kommunikationsstrategien affiner Unternehmen und Kooperationspartner*innen werden in einer Checkliste vorgestellt.
Präsentiert werden Best-Practice-Projekte in allen Schritten, von der Konzeption bis zur Realisierung.
Die Teilnehmenden erhalten ein Handout und ein Literatur- und Linkverzeichnis.
Umfang: 2 Tage, 16 Teilnahmestunden
Hinweis:
Alle Module der Reihe „Kulturfinanzierung“ sind einzeln belegbar. Sie stehen zwar in engem Kontext, bauen aber nicht direkt aufeinander auf – und sind so auch in unterschiedlicher Reihenfolge belegbar.
Die weiteren Termine der Seminarreihe mit freien Plätzen sind aktuell:
Kulturfinanzierung I – Von der Idee zum Konzept am 29./30. August 2019
Kulturfinanzierung III – Projektbudgetierung, Förderer- und Partneransprache: 16./17. Mai 2019
Kulturfinanzierung IV – in Vorbereitung
Die Veranstaltungen des Programms ARTWert - Selbständig in der Kulturwirtschaft (ARTWert IV) werden aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) und des Landes Berlin unterstützt im Rahmen des Förderinstruments "Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (KuWiQ)" und von der Stiftung Pfefferwerk kofinanziert. Ein Teil unserer Beratungsleistungen und Netzwerkarbeit wird im Rahmen des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur Berlins aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kofinanziert.
Voraussetzungen für die Teilnahme an ARTWert-Seminaren, -Werkstätten & Beratungen:
- eine professionelle Tätigkeit als Künstler*in
- ein Wohnsitz in Berlin
- die fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von € 30.-:
Für Angehörige der Freien Szene (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Buch / Literatur) gilt diese Gebühr für ein Kontingent aus max. 40 Stunden (bis 06.03.2020);
für Kreative aus den Teilbranchen Design, Film, Presse, Rundfunk gilt diese Gebühr für ein Seminar bzw. eine Werkstatt - die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeliste (ErstTeilnahme) an einer ESF-geförderten Maßnahme in Berlin - bitte lest sie euch durch, wir bereiten sie für euch vor und Ihr unterschreibt sie vor Ort unmittelbar vor Beginn der ersten Veranstaltung.
- die Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Angaben - bitte lest sie euch durch, wir bereiten sie für euch vor und Ihr unterschreibt sie vor Ort unmittelbar vor Beginn der ersten Veranstaltung.
- das vollständig ausgefüllte Formular zur Teilnehmer*innenerfassung an einer ESF-geförderten Maßnahme. (Dies ist in den Anmeldevorgang integriert, füllt es bitte einmalig aus.)
- die Teilnahme an einer Kompetenzfeststellung im Rahmen der Seminare, Werkstätten und Beratungen
- die Beteiligung an zwei Verbleibserfassungen nach Abschluss der Teilnahme
- die Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial - bitte lest sie euch durch, wir bereiten sie für euch vor und Ihr unterschreibt sie vor Ort unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung - sofern noch nicht erteilt.
- die Erklärung, dass Ihr als Selbständige in den vergangenen Jahren keine relevanten EU-Subventionen beantragt oder erhalten habt ("De-minimis Erklärung")